
Erkundigen Sie sich bei der eidgenössischen Zollverwaltung über die Einfuhr Ihrer Möbel, Auto, Pflanzen, Haustiere usw. . Sie sollten beim Einpacken/Verpacken des Hausrats im Heimatland eine Liste (grobe Angaben) von dem, was Sie mitnehmen, anlegen. Diese Liste müssen Sie später beim Zoll abgeben. Beim Umzug in die Schweiz ist das Auto bei Grenzübertritt genauso wie der restliche Haushalt als Umzugsgut zu deklarieren.
Einfuhr des Fahrzeuges
Sie müssen Ihr Fahrzeug bei der Zollabfertigung an der Schweizer Grenze unaufgefordert selbst deklarieren. |
Sie besitzen ein Fahrzeug: |
länger als 6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz |
seit weniger als 6 Monaten vor dem Umzug in die Schweiz |
Verzollung |
Sie können Ihr Fahrzeug mit der gleichen Bescheinigung, die Sie auch für Ihre persönlichen Gegenstände benötigen, einführen. |
Wenn Ihr Fahrzeug als Neuwagen geschätzt wird, dürfen Sie es nicht als Umzugsgut verzollen |
Zu bezahlende Steuern |
Sie müssen keine Einfuhr oder Mehrwertsteuer bezahlen, wenn Sie Ihr Fahrzeug in den ersten 12 Monaten in der Schweiz nicht verkaufen |
Einfuhr-Steuer
- Zollgebühren
- Verbraucher-Abgabe (4%)
- MWST (8%)
- Steuer
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Benötigte Dokumente |
- Fahrzeugausweis
- Antrag «Zollbehandlung von Übersiedlungsgut»
- Amtlicher Ausweis
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag, Pachtvertag)
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- Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag, Pachtvertrag)
- Fahrzeugausweis
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Amtlicher Ausweis
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Frist zur Zulassung |
12 Monate |
1 Monat |
Tiere
Tiere (Nutztiere sind ausgeschlossen) können (unter Einhaltung der Schutzmassnahmen gegen Seuchen) als Übersiedlungsgut abgabefrei und ohne Bewilligung eingeführt werden. Bitte beachten Sie die speziellen Einreisebestimmungen für Tiere.