Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung
In der Schweiz wird auf Kapitalerträge und Lottogewinne (35%), Leibrenten und Pensionen (15%) sowie sonstige Versicherungsleistungen (8 %) die Verrechnungssteuer erhoben.
Steuerhinterziehung eindämmen
Die Steuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung. Die Steuerpflichtigen sollen veranlasst werden, den für die direkten Steuern zuständigen Behörden die mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkünfte und Vermögenserträge sowie das Vermögen, auf dem die steuerbaren Gewinne erzielt wurden, anzugeben.
Rückerstattung bei korrekter Angabe
Die Verrechnungssteuer wird zurückerstattet, wenn natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz die für die Staats- und Gemeindesteuern massgeblichen Steuererklärung, die Vermögenswerte und die darauf erzielten Vermögenserträge ordnungsgemäss deklariert haben. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die natürlichen Personen erfolgt durch die Kantone, wobei der zurückzuerstattende Betrag in der Regel mit den kantonalen Steuern verrechnet wird.
Auch juristische Personen erhalten die Verrechnungssteuer zurück, sofern sie die mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkünfte ordnungsgemäss als Ertrag verbucht haben. Den juristischen Personen wird die Verrechnungssteuer direkt durch die Eidgenössische Steuerverwaltung zurückerstattet.